Jahresunterweisung Laserschutzbeauftragter nach OStrV §5, Abs. 3 und TROS,

Abschnitt 5 – technische Laseranwendung

(Seminarnummer: E-207-JU)

Erhalt der allgemeinen Sachkunde nach TROS Laserstrahlung (Allgemeines: Ziffer 5.2.2, Tabelle 1)

 

Seminarbeschreibung
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NutzenTeilnehmerkreisPreisInformationen
Unternehmer sind verpflichtet, vor Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4, einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten auszuwählen und schriftlich zu bestellen. In dieser Jahresunterweisung aktualisieren Sie Ihre Sachkunde, um die Funktion des Laserschutzbeauftragten weiter wahrnehmen zu können.
Mitarbeiter aus der Industrie, die mit Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 arbeiten, insbesondere Mitarbeiter, die die Funktion des Laserschutzbeauftragten wahrnehmen sollen, technische Aufsichtsbeamte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Auf Anfrage.
Dauer: 1 Tag
Standort: Inhouse
Abschluss: Teilnahmebescheinigung

 

Inhalte:

 

  • Allgemeine Grundlagen zum Laserschutz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung / Konformitätserklärung, insbesondere bei „Eigenbau“)
  • aktuelle Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
  • Gefahrstoff- und Umweltschutzrecht (hinsichtlich möglicher Sekundär-Risiken durch die Anwendungsprozesse und Entsorgung von Nebenprodukten)

Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen nach Arbeitsstättenregeln:

  • TRBS 1203
  • TROS Laserstrahlung, Anhang 1
  • DIN EN 60825-1:2015-07

Erfahrungsaustausch und Diskussion