Laserschutzbeauftragter nach OStrV §5, Abs. 3 und TROS,

Abschnitt 5 – technische Laseranwendung

(Seminarnummer: E-207)

Erwerb der allgemeinen Sachkunde nach TROS Laserstrahlung (Allgemeines: Ziffer 5.2.2, Tabelle 1)

 

Seminarbeschreibung
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NutzenTeilnehmerkreisPreisInformationen
Unternehmer sind verpflichtet, vor Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4, einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten auszuwählen und schriftlich zu bestellen. Sie erwerben in diesem Grundlagenkurs das fachliche Wissen, um anwendungsübergreifend die Funktion des Laserschutzbeauftragten ausüben zu können.
Mitarbeiter aus der Industrie, die mit Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 arbeiten, Mitarbeiter, die die Funktion des Laserschutzbeauftragten wahrnehmen sollen, technische Aufsichtsbeamte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Auf Anfrage.
Dauer: 1,5 Tage
Standort: Inhouse
Abschluss: Zertifikat + Teilnahmebescheinigung

 

Inhalte:

 

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb
  • Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
  • Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen
  • Anwendungen in Medizin und Technik
  • Auswahl und Durchführung der Schutzmaßnahmen
  • Laborübungen zur Lasermesstechnik
  • Prüfung